Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der P&N International Business Services GmbH
für den Dienstleistungsbereich „P&N Recruiting“
§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Vermittlungs- und Personalberatungsleistungen der P&N International Business Services GmbH (im Folgenden „P&N“) im Rahmen des „P&N Recruiting“.

§ 2 Vertragsschluss und AGB-Kenntnisnahme

(1) Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der Kunde,

  • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung erhalten zu haben,

  • deren Inhalt verstanden zu haben und

  • sich ausdrücklich mit ihnen einverstanden zu erklären.

(2) P&N International Business Services GmbH weist nachweisbar auf folgende wesentliche Punkte hin:

  • Haftungsbeschränkungen (§ 7, 8, 15)

  • Zahlungsbedingungen (§ 6)

  • Widerrufsbelehrung (sofern anwendbar)

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch P&N.

§ 3 Leistungsbeschreibung

P&N unterstützt Unternehmen bei der Rekrutierung internationaler Fachkräfte, insbesondere durch:

  • Erstellung von Anforderungsprofilen

  • Vorauswahl und Screening von Bewerbern

  • Unterstützung bei Visa- und Anerkennungsverfahren

  • Organisation von Vorstellungsgesprächen

  • Hilfe, Unterstützung oder Organisation beim

    • Visumverfahren und -Antrag

    • Einreise nach Deutschland

    • Vorbereitung von Ankunft in Deutschland

    • Integration in das Leben in Deutschland inklusive Behördengängen

  • Alle damit verbundenen Dienstleistungen, die anfallen können

§ 4 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von P&N zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 5 Vergütung
  • Die Gebühren richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und werden im Angebot spezifiziert.

  • Erste Zahlung von 50% der Gebühr sind bei Vertragsunterzeichnung fällig.

  • Die Restzahlung erfolgt nach erfolgreicher Arbeitsaufnahme des vermittelten Kandidaten.

§ 6 Zahlungsbedingungen
  • Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang fällig.

  • Bei Verzug behält sich P&N das Recht vor, die Leistungen einzustellen.

§ 7 Haftungsausschluss für Visum- & Einwanderungsverfahren

P&N ist weder eine Rechtsberatungsstelle noch eine lizenzierte Einwanderungsbehörde.

  • Wir dürfen und können keine Rechtsberatung zu Visum- oder Aufenthaltsfragen leisten.

  • Der Erfolg von Visa-Anträgen liegt in der Verantwortung der Bewerber und Arbeitgeber.

§ 8 Haftungsfreistellung für Bewerberangaben und Verhalten

(1) P&N haftet nicht für:

  • Unrichtigkeiten oder Falschangaben in Bewerberunterlagen

  • Illegale Handlungen und Verhalten vermittelter Mitarbeiter nach Ankunft in Deutschland

  • Falschangaben oder Dokumentenfälschungen durch Bewerber oder Drittinstitutionen (z.B. Ausbildungsstätten, Sprachzentrum), trotz sorgfältiger Prüfung

(2) Unsere Auswahl erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der vorgelegten Dokumente und Informationen. Eine lückenlose Verifizierung aller Angaben ist technisch und rechtlich nicht möglich.

(3) Der Auftraggeber bestätigt, dass:

  • Die Endverantwortung für die Überprüfung der Bewerberqualifikationen beim Arbeitgeber verbleibt

  • P&N keine Garantie für die zukünftige berufliche Leistung oder rechtliche Konformität vermittelter Kräfte übernimmt

§ 9 Dokumentenprüfung

(1) P&N führt plausible Prüfungen aller vorgelegten Unterlagen durch:

  • Berufliche Qualifikationen

  • Sprachzertifikate

  • Arbeitserfahrungsnachweise

  • Alle anderen relevanten Dokumente

(2) Diese Prüfungen ersetzen nicht:

  • Amtliche Verifizierungen durch zuständige Behörden

  • Rechtsverbindliche Anerkennungsverfahren

  • Arbeitgeberseitige Background-Checks

§ 10 Probezeitregelungen für Auszubildende und Mitarbeiter

(1) Probezeitdauer:

  • Auszubildende: 4 Monate

  • Pflegefachkraft Auszubildende: 6 Monate

  • Fachkräfte/Mitarbeiter: 6 Monate

(2) Kündigungsrecht während der Probezeit:
Sofern der Arbeitgeber nachweislich ein positives Arbeitsumfeld (keine toxischen oder diskriminierenden Bedingungen) gewährleistet hat, gilt:

  • Bei unzureichender Leistung kann das Arbeitsverhältnis bei angemessenen Fristen gekündigt werden.

    • Für Vollzeit Mitarbeiter und Beschäftigten: 4 Wochen

    • Für Auszubildende: 2 Wochen

  • Die Kündigung muss schriftlich unter Angabe der Leistungsdefizite erfolgen.

(3) Kündigungsvoraussetzungen bei Leistungsmängeln
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung aufgrund unzureichender Arbeitsleistung nachzuweisen, dass er:

  • dem Arbeitnehmer in angemessenem Umfang konkrete Unterstützung und Verbesserungsmöglichkeiten gewährt hat,

  • hierfür einen angemessenen Zeitraum entsprechend der vereinbarten Probezeit eingeräumt hat, und

  • sämtliche Unterstützungsmaßnahmen und Leistungsdefizite dokumentiert hat.

(4) Dokumentationspflichten bei Leistungsmängeln
(a) Für jedes festgestellte Leistungsdefizit hat der Arbeitgeber:

  • Schriftliche Einzelermahnungen zu erstellen, die:

    • das konkrete Leistungsdefizit beschreiben

    • Verbesserungsvorschläge enthalten

    • eine angemessene Frist zur Verbesserung setzen

    • auf mögliche Konsequenzen hinweisen

  • Den Zugang der Dokumentation durch den Arbeitnehmer nachweisbar zu machen (durch Unterschrift oder elektronische Lesebestätigung)

(b) Beweissicherung
Die Dokumentation dient als:

  • Nachweis der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

  • Bestätigung der Kenntnisnahme durch den Arbeitnehmer

  • Grundlage für etwaige spätere Rechtsstreitigkeiten, Besprechungen, Vereinbarungen oder Neuverhandlung

(5) Ausschlussfälle
Diese Voraussetzungen gelten nicht für:

  • Fälle grober Pflichtverletzung

  • Straftaten am Arbeitsplatz

  • Sonstige außerordentliche Kündigungsgründe

(6) Ersatzleistung bei qualitativer Nichteignung:
(a) Im Falle einer Probezeitkündigung aufgrund unzureichender Arbeitsqualität bietet P&N:

  • Kostenfreie Ersatzvermittlung im folgenden Einstellungszyklus

  • Gleicher Leistungsumfang wie im ursprünglichen Vertrag

  • Voraussetzungen:

    • Dokumentation der Leistungsmängel

    • Nachweis eines nicht-toxischen Arbeitsumfelds

    • Kündigung erfolgte innerhalb der Probezeit

(b) Ausschluss

  • Kein Anspruch bei Kündigungen aus anderen Gründen

  • Nur einmalige Ersatzleistung pro Position

(7) Freiwilligkeit der Ersatzleistung

(a) Keine Annahmepflicht
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die von P&N angebotenen Ersatzleistungen (einschließlich der kostenfreien Neuvermittlung gemäß § 10.6) in Anspruch zu nehmen. Ein Anspruch auf erneute Vermittlung entsteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Annahme durch den Arbeitgeber.

(b) Ausschluss der automatischen Ersatzpflicht
Die in diesen AGB beschriebenen Ersatzleistungen stellen lediglich ein freiwilliges Serviceangebot dar. P&N behält sich das Recht vor, Ersatzleistungen ganz oder teilweise zu verweigern, insbesondere wenn:

  • der ursprüngliche Vertrag zwischen P&N und dem Arbeitgeber bereits beendet wurde

  • sich die Anforderungen des Arbeitgebers wesentlich geändert haben

  • keine angemessene Zusammenarbeit seitens des Arbeitgebers während des ursprünglichen Vermittlungsprozesses stattfand

(c) Formelle Voraussetzungen
Etwaige Ersatzleistungen bedürfen:

  • einer separaten schriftlichen Vereinbarung

  • der aktiven Mitwirkung des Arbeitgebers

  • der Bestätigung, dass alle Kündigungsvoraussetzungen gemäß § 10.2 bis 10.4 erfüllt wurden

§ 11 Vertragsdauer & Kündigung
  • Der Vertrag endet automatisch nach erfolgreicher Vermittlung.

  • Eine vorzeitige Kündigung ist mit einer Frist von 4 Wochen möglich.

§ 12 Widerrufsrecht

(1) Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen(Nur gültig bei Verträgen mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB)

(a) Widerrufsbelehrung
Sofern Sie als Verbraucher (natürliche Person ohne gewerbliche Tätigkeit) diesen Vertrag abschließen, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu:

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs haben wir Ihnen alle bereits erhaltenen Zahlungen unverzüglich zurückzuerstatten.

(b) Ausschluss des Widerrufsrechts
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht für:

  • Verträge zur Arbeitsvermittlung (§ 296 Abs. 1 GewO)

  • Bereits vollständig erbrachte Dienstleistungen, wenn P&N mit der Ausführung erst begonnen hat und Sie als Kunde dazu ausdrücklich zugestimmt haben

(c) Muster-Widerrufsformular (Gemäß Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB)

An: P&N International Business Services GmbH
Heerstr. 63, 56329 Sankt Goar
E-Mail: info@pandninternational.com.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den am [Datum] geschlossenen Vertrag über Personalvermittlungsdienstleistungen.

Datum: ___________
Unterschrift: ___________ (nur bei Papierform)

(2) Widerrufsrecht für gewerbliche Kunden

(a) Ausschluss des Widerrufsrechts
Für gewerbliche Kunden (Unternehmen, Freiberufler und öffentliche Auftraggeber) gemäß § 14 BGB besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. § 296 GewO kein gesetzliches Widerrufsrecht für Personalvermittlungsdienstleistungen.

(b) Vertragsbindung
Mit Unterzeichnung des Vermittlungsvertrags wird der Auftrag verbindlich. Eine kostenfreie Rückabwicklung ist ausgeschlossen, sofern nicht gesonderte Vereinbarungen getroffen wurden.

(c) Ausnahmen
Im Falle von:

  • offensichtlichen Irrtümern bei Vertragsschluss

  • arglistiger Täuschung

  • groben Fehlern in der Leistungsbeschreibung

    behalten sich beide Parteien das Recht zur Anfechtung gemäß §§ 119 ff. BGB vor.

(d) Erfüllungshandlung
Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass mit der Übermittlung von Bewerberprofilen die vertragliche Hauptleistung beginnt und ein Widerruf dadurch ausgeschlossen wird (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB).

§ 13 Lizenz

Sofern nicht anders angegeben, sind alle Inhalte dieser Website geistiges Eigentum von P&N Recruiting und/oder P&N International Business Services bzw. deren Lizenzgebern. Alle Rechte vorbehalten. Die Nutzung ist nur zu persönlichen Zwecken und gemäß diesen Bedingungen gestattet.

Es ist untersagt:

  • Inhalte zu kopieren oder erneut zu veröffentlichen

  • Inhalte zu verkaufen, zu vermieten oder zu sublizenzieren

  • Inhalte zu vervielfältigen oder zu kopieren

  • Inhalte weiterzuverbreiten

Diese Vereinbarung tritt mit dem heutigen Datum in Kraft.

§ 14 Verlinkung auf unsere Inhalte

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Andere Organisationen können Linkanfragen per E-Mail stellen. Die Genehmigung erfolgt innerhalb von 2-3 Wochen.

§ 15 Haftungsausschluss

Wir übernehmen keine Verantwortung für:

  • Inhalte auf verlinkten Websites

  • Die Richtigkeit oder Vollständigkeit unserer Inhalte

  • Die ständige Verfügbarkeit der Website

§ 16 Rechtsvorbehalt

Wir behalten uns vor:

  • Die Entfernung von Links zu fordern

  • Diese Bedingungen jederzeit zu ändern

  • Die Website ohne Ankündigung zu ändern

§ 17 Haftungsbeschränkung:

Soweit gesetzlich zulässig, schließen wir alle Haftungen in Verbindung mit dieser Website aus. Dies gilt nicht für:

  • Todesfälle oder Personenschäden

  • Betrug oder arglistige Täuschung

  • Haftungen, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden können

Solange diese Website kostenlos angeboten wird, haften wir nicht für jegliche Schäden.

P&N verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO. Bewerberdaten werden nur im Rahmen des Auftrags verarbeitet.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.

Stand: 01. Mai 2025

P&N International Business Services GmbH
Heerstr. 63, 56329 Sankt Goar
E-Mail: info@pandninternational.com.de